Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Rollrasen Hedderich
Robert Hedderich
Carl-Benz-Straße 3
64683 Einhausen
Hessen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Website www.hedderich-rasen.de informiert über das Produktangebot und die Dienstleistungen der Firma Rollrasen Hedderich. Sie richtet sich an Privat- und Geschäftskunden, die hochwertige Rollrasenprodukte beziehen möchten. Die Inhalte umfassen Produktbeschreibungen, Anwendungs- und Pflegehinweise sowie saisonale Empfehlungen rund um das Thema Rollrasen.
Darüber hinaus stellt die Website praktische Online-Tools zur Verfügung – wie den interaktiven Preisrechner –, die Nutzerinnen und Nutzer bei der ersten Planung und Kalkulation unterstützen.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die Website dient vorrangig der Information und Orientierung für interessierte Kundinnen und Kunden. Sie ermöglicht eine unkomplizierte Kontaktaufnahme per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Über ein einfaches Formular sowie interaktive Eingabemasken (z. B. zur Preisberechnung) können individuelle Anfragen gestellt werden.
Die weitere Abwicklung – insbesondere die persönliche Beratung, Angebotserstellung, Lieferorganisation und gegebenenfalls die Verlegung des Rollrasens – erfolgt individuell und in direkter Abstimmung mit dem Team von Rollrasen Hedderich.
Die Website selbst bietet keine vollständige Online-Bestellabwicklung, sondern fungiert als digitaler Erstkontakt und Informationsplattform.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Einige Seitenelemente basieren auf Skripten, die in Einzelfällen nicht vollständig den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA entsprechen. Diese Elemente dienen ausschließlich technischen Zwecken, sind nicht sichtbar und enthalten keine für Nutzerinnen und Nutzer relevanten Inhalte oder Funktionen. Eine Beeinträchtigung der Zugänglichkeit der Website ist daher nach aktuellem Stand nicht gegeben.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 12.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 12.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.
Quelle: https://www.e-recht24.de